Von Wegen und Irrwegen

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Es gibt bei uns in der Gemarkung viele Feldwege, und die meisten sind spätestens seit der letzten Flurbereinigung vorhanden. Diese Wege haben sich eingeprägt, und auch die heute weit über 50-Jährigen kennen sie seit ihrer Kindheit.
Manchmal ist solch ein Weg plötzlich weg, und es ist zunächst nicht klar, wie das geschehen ist. Nur 500m von meiner Haustür entfernt ist das vorgekommen. Wenn man oft dort entlang gelaufen ist, fällt einem so etwas schnell auf! Selbstverständlich hat alles seine Richtigkeit, wie ich auf Anfrage von dem zuständigen Gemeindeamt erfahren konnte. Das sei abgesprochen und zeitlich begrenzt als Nutzung für den anliegenden Landwirt gestattet, da er einer Maßnahme im Zuge der Erschließung des oberhalb liegenden Baugebietes zugestimmt hatte. Die Gemeinde hat natürlich nur im Kreis der Landwirte gefragt, ob Einwände bestehen. Natürlich gab es keine! Und der Landwirt hat selbstverständlich – wie nicht anders zu erwarten war – seine Zustimmung von der Möglichkeit des Unterackerns abhängig gemacht!

Manus manum lavat!

Dass viele Bürger immer wieder gerne den Weg für ihre Spaziergänge genutzt haben, dass dieser Weg als Schneise für Insekten und Kleintiere seine Bedeutung hatte, spielt bei alledem keine Rolle.

Wir lernen daraus, dass nur jemand mit wirtschaftlich quantifizierbarem Interesse wahrgenommen wird. Es zählt eben nur die Kosten / Nutzenrechnung! Und wir erkennen, dass Gemeinsinn nicht vorausgesetzt werden kann, sondern immer wieder aufs Neue ertrotzt werden muss. Gegen alle ‚Schnitzbanksköpp‘!

Ach ja … auf die Rückfrage, wie lange denn diese ‚zeitlich begrenzte Nutzung‘ befristet sei, habe ich natürlich keine Antwort bekommen! Ich habe sogar gewisse Bedenken, ob die durchgeführte Verfahrensweise überhaupt rechtens ist.
Ich denke, ich werde an anderer Stelle einmal nachhaken…

Fortsetzung folgt …

Ergänzung: hier ein kleines, einfaches Handyfoto, das zeigt, wie sich die Situation an der Einmündung des nicht mehr vorhandenen Feldweges darstellt. Besonders der im Feld befindliche Kanaldeckel zeigt recht deutlich, dass die Gemeinde zunächst nicht beabsichtigt haben dürfte, diesen Bereich zum Unterackern freizugeben. Ein Kanaldeckel in einem bestellten Feld ist wohl als Kuriosität zu betrachten. Dies stellt sich mir so dar, als ob die Verwaltung eher zähneknirschend in ein Agreement eingewilligt hat, aber das lässt sich sicher herausbekommen …

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